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Autor Thema: E/I: Warnwesten-Tragepflicht auch für ausländische Kraftfahrer
Harald
Administrator



ID # 1




  erstellt: 15. März 2004 15:23    zitat    pm   mail   hp   
In Italien und Spanien wird das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Ausgenommen von der Warnwesten-Pflicht sind Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern.

Diese Neuregelungen treten in Italien am 1. April 2004 in Kraft, in Spanien am 24. Juli 2004 und gelten laut EU-Kommission auch für ausländische Autofahrer.

Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern (in Italien ab 33,60 Euro, in Spanien bis 91 Euro) empfiehlt der ADAC deshalb den Kauf und die Verwendung der Warnweste. Geahndet wird allerdings nur das Nichttragen von Warnwesten, sanktionsfrei ist das Nichtmitführen der Schutzwesten im Auto.

Autofahrer erhalten die rund 10 Euro teure Weste, die mit dem Kontrollzeichen EN 471(europäische Standardnorm für deutlich sichtbare Warnkleidung) versehen ist, in ADAC-Geschäftsstellen und im KFZ-Zubehörhandel. Nach Einschätzung des ADAC dürfte es keine Probleme geben, die für Italien-Fahrten gekauften Warnwesten auch im Spanien-Urlaub zu verwenden, sofern diese der EU-Norm 471 entsprechen.

Wer in Italien oder Spanien mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte sogleich bei der Anmietung nachfragen, ob das Fahrzeug mit einer Warnweste ausgestattet ist. Der Mieter kann zwar grundsätzlich davon ausgehen, dass der Vermieter als KFZ-Halter dazu verpflichtet ist, sein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entsprechend auszurüsten. Allerdings handelt es sich bei der Warnwesten-Anlegepflicht nicht gleichzeitig auch um eine ausdrücklich vorgesehene Mitführpflicht. Rüstet der Vermieter sein Mietfahrzeug nicht entsprechend aus, kann er deswegen nach Ansicht des ADAC nicht belangt werden.


Quelle: ADAC

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