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Autor Thema: FA & Reiseversicherung
bluestrand
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ID # 5




  erstellt: 24. Februar 2003 11:48    zitat    pm   mail   
Die Prämien vieler Reiseversicherungen können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu zählen neben der Auslandsreise-Krankenversicherung und der Reiseunfall-Versicherung auch die Haftpflicht- sowie Lebensversicherungen - also sogenannte Risikoversicherungen.

Nicht geltend gemacht werden können dagegen Sachversicherungen wie Reisegepäck-, Reise-Rücktrittskosten-, Kasko-, Diebstahl- und Rechtschutzversicherungen.

Für den Fiskus ist dabei übrigens unerheblich, ob die Versicherung nur für die Dauer des Urlaubs abgeschlossen wurde oder das ganze Jahr läuft. Wichtig hingegen ist natürlich, dass der Versicherungsschutz vom vergangenen Jahr nachgewiesen werden kann. Deshalb sollten auch Reiseversicherungs-Belege immer aufgehoben werden.

Ein Tipp zum Thema Versicherungspakete: Hierin sind vermutlich neben steuerlich absetzbaren auch nicht absetzbare Versicherungen enthalten. "Um ganz sicher zu gehen wie hoch der Anteil der steuerlich anrechenbaren Versicherungen ist, sollte sich der Reisende an seine Reiseversicherung wenden. Dort kann er sich den abziehbaren Prämienanteil bestätigen lassen", rät ein Sprecher der Elvia Reiseversicherung.

Quelle: versicherungsnetz.de / Autor: Elvia Reiseversicherung

Beiträge: 78 | Mitglied seit: Januar 2003 | IP: gespeichert | User ist: offline




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